Versicherungspolice in Osaka
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Inhalt, den unser Shop an Personen vermietet, die außerhalb Japans leben, und das Englische ist nur eine Übersetzung.

Inhalte und Bedingungen, die in diesen nicht beschrieben sind, gelten für unseren Mietvertrag auf Japanisch.

Wenn es eine Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Mietwagens, der Nutzbarkeit der Einrichtungen und den auf der Website beschriebenen Inhalten usw. gibt, hat das tatsächliche Produkt Vorrang, und der japanische Zoll hat Vorrang. Selbst wenn der Kunde dadurch einen Schaden erleidet, können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus ist bei Streitigkeiten in Bezug auf die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung das für den Standort unseres Hauptsitzes oder unserer Niederlassung zuständige Gericht der Gerichtsstand.
1. Versicherungsschutz
Alle Mietwagen sind durch eine Vollkaskoversicherung (optionale Versicherung) abgedeckt, sodass Sie im unwahrscheinlichen Fall eines Unfalls sicher sein können. Die Versicherungsprämie ist im Grundpreis enthalten, sodass Sie ohne Formalitäten versichert sein können.

*Die optionale Versicherung gilt nur für Autounfälle auf öffentlichen Straßen (Unfallnachweis erforderlich). Versicherungsansprüche können je nach Einschätzung der Versicherungsgesellschaft bei Unfällen auf Privatgrundstücken, auf Campingplätzen oder innerhalb derselben Gruppe möglicherweise nicht bezahlt werden.

Versicherungsansprüche können je nach Einschätzung der Versicherungsgesellschaft für Unfälle auf Privatgrundstücken, Campingplätzen oder innerhalb derselben Gruppe möglicherweise nicht bezahlt werden.
2. Grenze des Versicherungsschutzes
*Im Mietpreis enthalten
Art der Entschädigung
Höhe der Entschädigung
Für die Haftung bei Körperverletzungen
Kein Limit
Für Sachhaftung
Keine Obergrenze (Selbstbehalt: Typ A, B=150.000 JPY/Typ E, K=100,000 JPY)
Fahrzeugschaden (Wohnmobil Typ B)
Marktpreis (abzugsfähig: Typ A, B=150.000 JPY/Typ E, K=100,000 JPY)
Haftung für Personenschäden
Yen 30 Millionen JPY pro Person.
*Wenn ein Fahrer unter 26 Jahren einen Schaden oder einen Unfall verursacht, werden der Haftungsausschluss um 50.000 JPY erhöht. *Wenn sich ein Unfall während der Mietzeit mehrmals ereignet, berechnen wir Ihnen die Anzahl der Unfälle.
3. Gebühren bei Nichtbetrieb.
Falls wir das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls reparieren müssen, berechnen wir den unten angegebenen Betrag als Teil der Entschädigung für Geschäftsverluste während des Reparaturzeitraums, unabhängig vom Grad des Schadens oder der für die Reparatur erforderlichen Zeit.

Fahrzeug, das zurück ins Büro gefahren wird: 50.000 JPY. In anderen Fällen (d. h. das Fahrzeug kann nicht gefahren werden): 100.000 JPY. Und, zusätzlich zu den oben genannten, wenn es unmöglich wird, an die folgenden Kunden zu vermieten.

Schwere Unfälle, bei denen eine Reparatur des Fahrzeugs unmöglich ist. 10.000 JPY pro Tag bis maximal 30 Tage.