Versicherungspolice in Tokio
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Inhalt, den unser Shop an Personen vermietet, die außerhalb Japans leben, und das Englische ist nur eine Übersetzung.

Inhalte und Bedingungen, die in diesen nicht beschrieben sind, gelten für unseren Mietvertrag auf Japanisch.

Wenn es eine Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Mietwagens, der Nutzbarkeit der Einrichtungen und den auf der Website beschriebenen Inhalten usw. gibt, hat das tatsächliche Produkt Vorrang, und der japanische Zoll hat Vorrang. Selbst wenn der Kunde dadurch einen Schaden erleidet, können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus ist bei Streitigkeiten in Bezug auf die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung das für den Standort unseres Hauptsitzes oder unserer Niederlassung zuständige Gericht der Gerichtsstand.
1. Versicherungsschutz
Unser Fahrzeug ist versichert, für Sachschäden Dritter fällt jedoch eine Selbstbehaltgebühr in Höhe von 50.000 JPY an und für Schäden an einem gemieteten Fahrzeug fällt eine Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung von bis zu 100.000 JPY an.
Art der Entschädigung
Höhe der Entschädigung
Für die Haftung bei Körperverletzungen
Kein Limit
Für Sachhaftung
Keine Obergrenze (Selbstbehalt: 50.000 JPY)
Fahrzeugschaden (Camper Typ E, K und A)
Tatsächlicher Preis (abzugsfähig: 50.000 JPY)
Fahrzeugschaden (Wohnmobil Typ B)
Tatsächlicher Preis (abzugsfähig: 100.000 JPY)
Entschädigung bei Personenschäden (Fahrer)
Bis zu 30 Millionen JPY pro Person.
2. Gebühren bei Nichtbetrieb.
Falls wir das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls reparieren müssen, berechnen wir den unten angegebenen Betrag als Teil der Entschädigung für Geschäftsverluste während des Reparaturzeitraums, unabhängig vom Grad des Schadens oder der für die Reparatur erforderlichen Zeit.
Fall
Höhe der Entschädigung
Fahrzeug zurück ins Büro gefahren
¥20.000 JPY
Andere Fälle (d. h. das Fahrzeug kann nicht gefahren werden)
¥50.000 JPY
Wenn die nächste Vermietung aufgrund eines Schadens unmöglich wird
Höhe der Entschädigung
Wohnmobil Typ A
¥10.000 JPY pro Tag bis maximal 10 Tage
Wohnmobil Typ B
¥10.000 JPY pro Tag bis maximal 10 Tage
Typ E & K Camper
Keine Gebühr
3. Vollkaskoversicherung (CDW) und Kaution
Wenn Sie die zusätzliche CDW-Versicherung vor der Anmietung des Fahrzeugs bezahlen, kann dies den Betrag reduzieren, den Sie bei einem Unfall möglicherweise zahlen müssen. Sie müssen eine Kaution hinterlegen. Der zu zahlende Betrag hängt davon ab, welchen Campertyp und welche CDW-Option Sie wählen. Hinweis: Kunden unter 25 Jahren können keine CDW-Versicherung in Anspruch nehmen.
Art des Wohnmobils
CDW Preis pro Tag
Haftung für die Kaution (mit CDW)
Grunddeckung, Kaution, Haftung
Geben Sie E & K ein
¥2.613 JPY
Bis zu 70.000JPY
Bis zu 150.000 JPY
Typ A
¥2.613 JPY
Bis zu 100.000 JPY
Bis zu 250.000 JPY
Typ B
¥3.564 JPY
Bis zu 150.000 JPY
Bis zu 350.000 JPY
Typ B (neue Kabelbetten)
¥5.500 JPY
Bis zu 150.000 JPY
Bis zu 600.000 JPY
Bei einem Unfall muss der Kunde den je nach Situation geltenden Selbstbehalt zahlen.
4. CDW Vorsicht
Die CDW-Versicherung beinhaltet keine Reparaturkosten für Reifen, Schäden an der Frontscheibe, am Fahrzeugunterbau, am Dach des Wohnmobils und/oder an Fahrzeugzubehör, einschließlich Innenausstattung wie GPS-Navigator, WLAN-Router, Fernseher, Kühlschrank, Herd und Spüle. Auch Schäden an der Außenkamera und der Markise. Der CDW-Versicherungsschutz unterliegt den gleichen Regeln wie der allgemeine Versicherungsschutz, der im Mietvertrag enthalten ist.