Versicherungspolice für Nagoya
PDF herunterladen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Inhalt, den unser Shop an Personen vermietet, die außerhalb Japans leben, und das Englische ist nur eine Übersetzung.

Inhalte und Bedingungen, die in diesen nicht beschrieben sind, gelten für unseren Mietvertrag auf Japanisch.

Wenn es eine Diskrepanz zwischen dem Inhalt des Mietwagens, der Nutzbarkeit der Einrichtungen und den auf der Website beschriebenen Inhalten usw. gibt, hat das tatsächliche Produkt Vorrang, und der japanische Zoll hat Vorrang. Selbst wenn der Kunde dadurch einen Schaden erleidet, können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

Darüber hinaus ist bei Streitigkeiten in Bezug auf die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung das für den Standort unseres Hauptsitzes oder unserer Niederlassung zuständige Gericht der Gerichtsstand.
1. Versicherungsschutz
Versicherung, Schutz und Zuzahlung. Schadenersatz gegen das Haftungssystem. Sie (der Kreditnehmer und die Fahrer) haften für Schäden, die Dritten oder dem Vermieter zugefügt werden, beispielsweise bei Unfällen. Um die Haftung für Schäden auszugleichen, wird für die Fahrzeuge eine Entschädigung durch eine Versicherung in Höhe des folgenden Geldbetrags gewährt. Im Falle der Inanspruchnahme der Versicherung des Unternehmens müssen Sie den Selbstbehalt decken.
2. Selbstbehalt und Wiedervergütung
*Im Mietpreis enthalten
Art der Entschädigung
Höhe der Entschädigung
Für die Haftung bei Körperverletzungen
Kein Limit
Für Sachhaftung
Keine Begrenzung. (Selbstbehalt: 100.000 JPY)
Fahrzeugschaden (Wohnmobil Typ B)
Tatsächlicher Preis der Reparatur oder des Austauschs (abzugsfähig: 100.000 JPY.)
Haftung für Personenschäden
Yen 30 Millionen JPY pro Person.
(Garantie für verletzte Mitfahrer infolge eines Unfalls des Fahrers, unabhängig vom Grad des Verschuldens).
3. Gebühren bei Nichtbetrieb.
Falls wir das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls reparieren müssen, berechnen wir den unten angegebenen Betrag als Teil der Entschädigung für Geschäftsverluste während des Reparaturzeitraums, unabhängig vom Grad des Schadens oder der für die Reparatur erforderlichen Zeit. Fahrzeug wird zurück ins Büro gefahren: 50.000 JPY.

In anderen Fällen (d. h. das Fahrzeug kann nicht gefahren werden): 100.000 JPY. Und wenn die nächste Vermietung aufgrund eines Schadens unmöglich wird: Camper Typ A oder B — 10.000 JPY pro Tag bis maximal 20 Tage.